MICHELIN

 Erörterungstermin Firma MICHELIN Oktober 2013 im Regierungspräsidium:

 Öffentliche Bekanntmachung:

Hierfur beantragt die genannte Firma eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG fur die Grundwasserentnahme in Hohe von 1.000.000 m3/Jahr und die Rückfuhrung des Kühlwassers mit einer maximalen Temperatur von 20°C und einer Wärmefracht von 20.000.000 Mcal/Jahr.

Zitat aus den Vertragsunterlagen

Schon die öffentliche Bekanntmachung war fehlerhaft, weil die benutzte Wärmeeinheit seit Inkrafttretens des Einheiten- und Zeitgesetzes (EinhZeitG) von 1979 – immerhin vor über 30 Jahren – die Verwendung der Einheit „cal“ nicht mehr zulässt.

Wir haben als Einwender aber darauf verzichtet, eine Neuausschreibung vorzunehmen und sind in die Erörterung eingetreten.

Ergebnis: Die Wärmefracht in das Grundwasser wird durch verschiedene Maßnahmen verringert.

Wir begrüßen, dass die Firma Michelin ein Kraft-Wärme-gekoppeltes Kleingaskraftwerk auf seinem Gelände errichtet. Dies ist der richtige Weg der Energiewende: klein, dezentral und Kraft-Wärme-gekoppelt, auf Gas-Basis betriebenes Blockheizkraftwerk.

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