Erörterungstermin Firma MICHELIN Oktober 2013 im Regierungspräsidium:
Öffentliche Bekanntmachung:
Hierfur beantragt die genannte Firma eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG fur die Grundwasserentnahme in Hohe von 1.000.000 m3/Jahr und die Rückfuhrung des Kühlwassers mit einer maximalen Temperatur von 20°C und einer Wärmefracht von 20.000.000 Mcal/Jahr.
Zitat aus den Vertragsunterlagen
Schon die öffentliche Bekanntmachung war fehlerhaft, weil die benutzte Wärmeeinheit seit Inkrafttretens des Einheiten- und Zeitgesetzes (EinhZeitG) von 1979 – immerhin vor über 30 Jahren – die Verwendung der Einheit „cal“ nicht mehr zulässt.
Wir haben als Einwender aber darauf verzichtet, eine Neuausschreibung vorzunehmen und sind in die Erörterung eingetreten.
Ergebnis: Die Wärmefracht in das Grundwasser wird durch verschiedene Maßnahmen verringert.
Wir begrüßen, dass die Firma Michelin ein Kraft-Wärme-gekoppeltes Kleingaskraftwerk auf seinem Gelände errichtet. Dies ist der richtige Weg der Energiewende: klein, dezentral und Kraft-Wärme-gekoppelt, auf Gas-Basis betriebenes Blockheizkraftwerk.