Inzwischen sind die Genehemigungsunterlagen auf der Seite des Landesumweltministeriums verfügbar:
https://um.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=8931
Man hat Zeit bis Ende der AUslegeungsfrist am 15. April Einwendungen zu erheben. Wir stellen unsere Einwendungen demnächst hier vor.